Partizipation und Beteiligung der Kinder

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) hat die Partizipation (Teilhabe und Mitbestimmung) als Grundrecht in Artikel 12 festgehalten. Darin wird beschrieben, dass jedes Kind das Recht auf Mitsprache und Beteiligung hat und als aktives Mitglied der Gesellschaft angesehen wird. Dieses Recht gilt für Kinder jeden Alters und betrifft alle Entscheidungen die angemessen und entsprechend seinem Alter und Reifegrad berücksichtigt werden.

In unserer Einrichtung sehen wir die Kinder als eigenständige individuelle Persönlichkeiten, nehmen jedes Kind ernst, trauen ihnen etwas zu und bestärken sie in ihrem Tun.
Wir begegnen den Kindern mit Achtung, Wertschätzung und Respekt. Gefühle, Ängste und Interessen der Kinder werden rücksichtsvoll beachtet.

Wir begleiten die Kinder in ihrem Prozess eigene Entscheidungen zu treffen, ihren Interessen nachzugehen und in der Gemeinschaft Kompromisse einzugehen.

Die Partizipation und Beteiligung der Kinder geschehen im täglichen Umgang miteinander:
– sie können in einem vom pädagogischen Personal (m/w/d) festgelegten Zeitraum sowie in der selbstgestalteten Bildungszeit selbst entscheiden, was, mit wem und wie lange sie spielen möchten
– im Sing- und Spielkreis selbst die Lieder und Spiele aussuchen
– während der Mahlzeiten wählen was und wieviel sie essen möchten
– beim Wickeln selbst entscheiden, von wem sie gewickelt werden möchten
– beim Schlafen entscheiden, wie lange sie schlafen und ob sie noch etwas liegen bleiben möchten
– zur Eingewöhnung bieten wir den Kindern die Möglichkeit der freien Mitbestimmung an; die Eingewöhnung übernimmt die pädagogische Fachkraft (m/w/d), zu der das Kind sich mehr hingezogen fühlt

Das pädagogische Personal (m/w/d) begegnet den Kindern fragend, statt wissend und nehmen ihre Beiträge mit Interessen und Neugierde auf.

Das Mitbestimmungsrecht der Kinder endet da, wo die pädagogische Fachkraft (m/w/d) eine Gefährdung oder eine Überforderung des Kindes beobachtet.
Wir denken vorrangig an das Kindeswohl.